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   BVerfG, 04.02.2005 - 2 BvR 2445/04   

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https://dejure.org/2005,11557
BVerfG, 04.02.2005 - 2 BvR 2445/04 (https://dejure.org/2005,11557)
BVerfG, Entscheidung vom 04.02.2005 - 2 BvR 2445/04 (https://dejure.org/2005,11557)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Februar 2005 - 2 BvR 2445/04 (https://dejure.org/2005,11557)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde wegen nichtrichterlicher Durchsuchungsanordnung; Strafprozessuale Eilkompetenz der Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft zur Verhinderung von Beweisverlusten; Umfang der Dokumentationspflicht

  • Judicialis

    BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3; ; StPO § 105; ; GG Art. 13 Abs. 1; ; GG Art. 13 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 13 Abs. 1, 2
    Anforderungen an die Dokumentation einer nicht richterlichen Durchsuchungsanordnung wegen Gefahr im Verzug

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 04.02.2005 - 2 BvR 2445/04
    Dabei muss jedoch die Regelzuständigkeit des Richters gewahrt bleiben (vgl. BVerfGE 103, 142 ).

    Auf der Grundlage dieser Dokumentation haben die Strafverfolgungsbehörden ihre Durchsuchungsanordnung in einem späteren gerichtlichen Verfahren zu begründen (vgl. BVerfGE 103, 142 ).

    Nur so kann die gebotene effektive Kontrolle der Anordnung durch die Gerichte sichergestellt werden (vgl. BVerfGE 103, 142 ; 6, 32 ; 50, 287 ).

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus BVerfG, 04.02.2005 - 2 BvR 2445/04
    Nur so kann die gebotene effektive Kontrolle der Anordnung durch die Gerichte sichergestellt werden (vgl. BVerfGE 103, 142 ; 6, 32 ; 50, 287 ).
  • BVerfG, 28.02.1979 - 2 BvR 84/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ablehnung der Annahme einer Revision

    Auszug aus BVerfG, 04.02.2005 - 2 BvR 2445/04
    Nur so kann die gebotene effektive Kontrolle der Anordnung durch die Gerichte sichergestellt werden (vgl. BVerfGE 103, 142 ; 6, 32 ; 50, 287 ).
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